IFG-Anfragen bei Landesdatenschutzbeauftragten

Baden-Württemberg

Anfrage gestellt am 20.12.2021

Bayern

kein IFG- oder Transparenzgesetz

Berlin

Anfrage gestellt am 02.11.2021

Antwort vom 12.11.2021:
„Hierzu teile ich Ihnen mit, dass wir zum „Lernraum Berlin“ ein komplexes Prüfverfahren führen, das allerdings noch nicht abgeschlossen, sondern in vollem Gange ist. Deshalb können wir Ihnen derzeit noch kein Ergebnis mitteilen. Ich empfehle Ihnen, sich in ca. fünf Monaten bei uns nach dem Sachstand zu erkundigen. Andere Softwaretools, die an Berliner Schulen zum Einsatz kommen, haben wir nicht geprüft.“
Hinweis auf „Videokonferenzdienste – Hinweise für Berliner Verantwortliche“: https://www.datenschutz-berlin.de/infothek-und-service/themen-a-bis-z
Hinweis auf Jahresbericht 2020, Ziffer 1.4 „Digitalisierung der Schulen“: https://www.datenschutz-berlin.de/infothek-und-service/veroeffentlichungen/jahresberichte
Hinweis auf Pressemitteilungen vom 4. Dezember 2020 („Datenschutz ist kein Hindernis für digitalen Unterricht – Schulen
brauchen Unterstützung“) und 22. Januar 2021 („Digitaler Unterricht – Missstände müssen so schnell wie möglich behoben werden“): https://www.datenschutz-berlin.de/infothek-und-service/pressemitteilungen

Brandenburg

Anfrage gestellt am 02.11.2021

Antwort vom 15.11.2021:
Anfrage abgelehnt, da gegenüber dem Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Akteneinsichtsrecht nur im Bezug auf Verwaltungsaufgaben besteht.

Bremen

Anfrage gestellt am 02.11.2021

Hamburg

Anfrage gestellt am 02.11.2021

Antwort vom 14.12.2021:
„Informationen im Sinne des Antrags sind nicht vorhanden. Eine gesonderte Prüfung bestimmter Lernplattformen oder Lernsoftware hat nicht stattgefunden, sondern es wurde weitgehend eingabenorientiert gearbeitet. Im Zuge der Bearbeitung von Eingaben wurden sicherlich auch datenschutzrechtliche Voraussetzungen der von der Eingabe betroffenen Lerndienste geprüft, aber eine eingabenunabhängige Aufstellung diesbezüglicher Prüfungen gibt es nicht, so dass etwaige Einschätzungen Teilder Akte gegenüber den jeweiligen Beschwerdeführer*innen oder Anfragenden sind und auch auf eingabenspezifische Umstände beruhen. Die Befunde aus den einzelnen Eingaben werden nicht zentral erfasst, zusammengeführt oder ausgewertet.“

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Anfrage gestellt am 20.12.2021

Antwort vom 11.01.2022:
Bislang wurden noch keine infrage stehenden Anwendungen geprüft. Lediglich zu einer im Land eingesetzten Lernplattform wird derzeit das Bildungsministerium MV beraten. Dieser Prozess dauert noch an.

Niedersachsen

kein IFG- oder Transparenzgesetz

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Anfrage gestellt am: 20.12.2021

Anwort vom 30.12.2021:
Es liegen nur Erwägungen zur Online Schule Saar (OSS) und der Schul-Cloud des Hasso-Plattner-Instituts (HPI) vor. Diese können im Tätigkeitsbericht aus dem Jahr 2020 nachgelesen werden.

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Anfrage gestellt am: 20.12.2021

Anwort vom 17.01.2021:
Es fand nur eine Prüfung und Bewertung auf Grund einer Beschwerde statt (Lernplattform Einsteiger@Moodle des Bildungsservers Sachsen-Anhalt). Nach Anpassung von Nutzerrechten soweit okay.
Hinweis auf weiterführende Informationen:

Schleswig-Holstein

Thüringen

Anfrage gestellt am: 29.09.2021

Antwort vom 19.10.2021
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